Bern
mindestens 8«Sie müssen pro Monat mindestens acht Bewerbungen (Arbeitsbemühungen) tätigen»
Gilt laut Kanton bereits während der Kündigungsfrist.
Kanton Bern, FAQ zur Arbeitslosigkeit, geprüft am 2026-08-24
Eigene Erhebung
Es gibt keine landesweit einheitliche Zahl. Wir haben geprüft, was die kantonalen Amtsstellen selbst publizieren: von 9 geprüften Kantonen nennen 6 eine Zahl, und diese reichen von 6 bis 12 Bewerbungen pro Monat. 3 Kantone publiziert bewusst gar keine.
Stand 24. August 2026. 17 Kantone sind noch nicht geprüft und stehen deshalb ohne Angabe in der Tabelle. Sie sind keine Leerstelle im Recht, sondern eine Leerstelle in dieser Erhebung.
| Kanton | Publizierte Angabe | Abgabefrist | Quelle |
|---|---|---|---|
| Aargau | keine Zahl publiziert | Amtsseite | |
| Basel-Stadt | keine Zahl publiziert | spätestens am fünften Tag des Folgemonats | Amtsseite |
| Bern | mindestens 8 | 5. Tag des Folgemonats | Amtsseite |
| Schaffhausen | 10 bis 12 | 5. Tag des Folgemonats, Art. 26 Abs. 2 AVIV | Amtsseite |
| Solothurn | mindestens 6 | 5. Tag des Folgemonats | Amtsseite |
| St. Gallen | mindestens 12 | Monatsende, Einreichung online | Amtsseite |
| Thurgau | keine Zahl publiziert | Amtsseite | |
| Zug | 8 bis 12 | monatliche Kontrollperiode | Amtsseite |
| Zürich | 10 bis 12 | spätestens bis am 5. des Folgemonats | Amtsseite |
| Appenzell Ausserrhoden | noch nicht geprüft | ||
| Appenzell Innerrhoden | noch nicht geprüft | ||
| Basel-Landschaft | noch nicht geprüft | ||
| Freiburg | noch nicht geprüft | ||
| Genf | noch nicht geprüft | ||
| Glarus | noch nicht geprüft | ||
| Graubünden | noch nicht geprüft | ||
| Jura | noch nicht geprüft | ||
| Luzern | noch nicht geprüft | ||
| Neuenburg | noch nicht geprüft | ||
| Nidwalden | noch nicht geprüft | ||
| Obwalden | noch nicht geprüft | ||
| Schwyz | noch nicht geprüft | ||
| Tessin | noch nicht geprüft | ||
| Uri | noch nicht geprüft | ||
| Waadt | noch nicht geprüft | ||
| Wallis | noch nicht geprüft |
«Sie müssen pro Monat mindestens acht Bewerbungen (Arbeitsbemühungen) tätigen»
Gilt laut Kanton bereits während der Kündigungsfrist.
Kanton Bern, FAQ zur Arbeitslosigkeit, geprüft am 2026-08-24
«in der Regel 10-12»
Vier Abgabewege: online, E-Mail, Post, vor Ort. Zusätzlich qualitative Anforderungen.
Kanton Zürich, Persönliche Arbeitsbemühungen einreichen, geprüft am 2026-08-24
«Wir verlangen von Ihnen in der Regel mindestens 8-12 Bewerbungen pro Monat.»
Empfiehlt zusätzlich eine Verteilung über den Monat, zwei bis drei Bewerbungen pro Woche.
RAV Zug, FAQ, geprüft am 2026-08-24
«Dafür treffen Sie eine individuelle Vereinbarung mit Ihrer Beratungsperson – bis zur Vereinbarung mindestens sechs pro Monat.»
Die sechs sind ein Zwischenwert bis zur individuellen Vereinbarung, keine Dauervorgabe. Der Kanton hält ausserdem fest: «Später eingereichte Nachweise werden ohne entschuldbaren Grund nicht mehr berücksichtigt.»
Kanton Solothurn, Broschüre «Wissenswertes für Arbeitnehmer», geprüft am 2026-08-24
«Den Umfang und die Art Ihrer Stellensuche machen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater beim RAV ab.»
Publiziert bewusst keine Zahl. Erfassung über Job-Room möglich.
Kanton Basel-Stadt, Ihre Pflichten beim RAV, geprüft am 2026-08-24
«monatlich grundsätzlich mindestens 12 schriftliche, gezielte und qualitativ überprüfbare Arbeitsbemühungen»
Höchste publizierte Anforderung in dieser Erhebung. Der Kanton verlangt zusätzlich schriftlich, gezielt und qualitativ überprüfbar.
Kanton St. Gallen, Arbeitslos, so geht es weiter, geprüft am 2026-08-24
«Im Normalfall ist von 10 bis 12 Arbeitsbemühungen pro Monat auszugehen. Weniger als 10 Arbeitsbemühungen pro Monat werden speziell vereinbart und müssen begründet werden.»
Einziger Kanton in dieser Erhebung, der die Frist auf die Rechtsgrundlage zurückführt: «spätestens am 5. Tag des Folgemonates beim RAV einreichen (Art. 26 Abs. 2 AVIV)». Belege sind mindestens 6 Monate aufzubewahren.
RAV Schaffhausen, Merkblatt für den Nachweis von Arbeitsbemühungen, geprüft am 2026-08-24
«Ihre Arbeitssuche werden Sie auf dem RAV mit dem Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» belegen müssen.»
Publiziert keine Zahl. Verlangt Bemühungen bereits während der Kündigungsfrist.
Kanton Aargau, Stellensuche und Arbeitslosigkeit, geprüft am 2026-08-24
«schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen»
Publiziert keine Zahl und verweist für die Details auf das SECO-Merkblatt.
Kanton Thurgau, Arbeitslos, erste Schritte, geprüft am 2026-08-24
Dass die Frage «wie viele Bewerbungen verlangt das RAV» keine landesweite Antwort hat. Unter 9 geprüften Kantonen finden sich 6 verschiedene Zahlenangaben zwischen 6 und 12 pro Monat, dazu 3 Kantone ohne jede Zahl. Der Bund selbst spricht nur von der individuell vereinbarten Anzahl.
Das SECO-Merkblatt formuliert es so: du belegst «monatlich bis spätestens zum 5. Tag des Folgemonats die mit dem RAV individuell vereinbarte Anzahl Bewerbungen».
Weil im Netz Tabellen mit festen Zahlen pro Kanton kursieren und Menschen sich darauf verlassen. Wer zu wenige Bewerbungen einreicht, riskiert nach Art. 45 AVIV eine Einstellung von 1 bis 60 Tagen ohne Taggeld. Eine falsche Zahl kostet damit nicht Reputation, sondern Geld.
Manuell, pro Kanton, ausschliesslich auf amtlichen Quellen: der Kantons-Domain oder einem von ihr publizierten PDF. Anbieter-Blogs und Vergleichsportale wurden ausgeschlossen, auch wenn sie eine Zahl nennen. Alle Angaben sind wörtlich übernommen und mit Prüfdatum versehen. Stand 2026-08-24.
Sie ist keine Vollerhebung: 9 von 26 Kantonen sind geprüft, 17 stehen offen. Publizierte Werte sind ausserdem Richtwerte, nicht die für dich geltende Vorgabe. Verbindlich ist allein, was in deiner Vereinbarung mit dem RAV steht. Und Amtsseiten ändern sich, deshalb steht bei jeder Zeile ein Prüfdatum.
Wenn du eine amtliche Quelle für einen offenen Kanton kennst oder eine Angabe hier veraltet ist, schreib an hey@heyapply.ch. Wir tragen es nach und nennen die Quelle.
Ja, ausdrücklich. Der Datensatz steht als CSV unter CC BY 4.0. Verwendung in Artikeln, Beratung, Kursunterlagen oder anderen Werkzeugen ist erwünscht, Bedingung ist eine Quellenangabe mit Link auf diese Seite. Wer die Erhebung erweitert, darf sie unter derselben Lizenz weitergeben.
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