Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen: was hineingehört

Der Nachweis ist die monatliche Liste deiner Bewerbungen, die das RAV verlangt. Laut SECO belegst du damit bis spätestens zum 5. Tag des Folgemonats die mit deinem RAV individuell vereinbarte Anzahl Bewerbungen, entweder über eService oder über das Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen».

Geprüft am 7. September 2026. Quellen stehen am Ende der Seite.

Wie fülle ich den Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen richtig aus?

Eine Zeile pro Bewerbung mit Datum, Firma, Kontaktperson oder Kanal, der konkreten Stelle und der Art der Bewerbung, also schriftlich, telefonisch oder persönlich, dazu das Ergebnis, sobald es vorliegt. Die Liste geht bis spätestens zum 5. Tag des Folgemonats über eService, Job-Room oder das Formular ans RAV. Massgebend ist die mit deinem RAV vereinbarte Anzahl.

Bis wann muss der Nachweis beim RAV sein?

Bis spätestens zum 5. Tag des Folgemonats. Das steht so in Art. 26 Abs. 2 AVIV, und das RAV Schaffhausen zitiert die Bestimmung in seinem Merkblatt direkt mit. Der 5. ist der Eingangstermin beim RAV, nicht dein Absendetag. Fällt er auf ein Wochenende, klärst du den Umgang vorher mit deinem RAV ab.

Welche Angaben gehören in jede Zeile?

Basel-Stadt fasst es in einem Satz zusammen: wann, wo und wie du dich beworben hast. In der Praxis heisst das Datum, Firma, Kontaktperson oder Kanal, die konkrete Stelle und die Art der Bewerbung, also schriftlich, telefonisch oder persönlich. Ohne diese vier Angaben ist eine Zeile nicht überprüfbar.

  • Datum der Bewerbung
  • Firma und, wenn vorhanden, Kontaktperson
  • Die konkrete Stelle, nicht nur die Branche
  • Art der Bewerbung: schriftlich, telefonisch, persönlich
  • Das Ergebnis, sobald es vorliegt

Wie reiche ich den Nachweis ein?

Über die drei Wege, die die Ämter selbst nennen: elektronisch über eService, über die Plattform Job-Room, oder auf dem Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen». Der Kanton Zürich führt zusätzlich Post und die persönliche Abgabe vor Ort auf. Welcher Weg für dich gilt, steht in deiner Absprache mit dem RAV.

Zählen Spontanbewerbungen und Telefonate?

Ja, grundsätzlich. Das SECO verlangt, dass du alles Zumutbare unternimmst, um die Arbeitslosigkeit zu verkürzen, und schreibt keine Bewerbungsform vor. Der Kanton Zürich weist allerdings ausdrücklich auf qualitative und quantitative Voraussetzungen hin. Ein Telefonat ohne konkrete Stelle und ohne Ergebnis ist damit schwächer als eine schriftliche Bewerbung.

Was passiert, wenn ich den Nachweis vergesse?

Das SECO nennt die Folge unmissverständlich. Das Nichtbefolgen der gesetzlich festgelegten Pflichten kann zu Sanktionen und damit zu einer vorübergehenden Einstellung finanzieller Leistungen führen. Wie lange diese Einstellung dauert, regelt Art. 45 AVIV mit einer Spanne von 1 bis 60 Tagen, je nach Verschulden.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen?

Drei Monate. Das SECO-Merkblatt sagt wörtlich: Ansprüche, die nicht innert 3 Monaten geltend gemacht werden, verfallen. Das betrifft die Unterlagen an die Arbeitslosenkasse am Monatsende, also das Formular «Angaben der versicherten Person» und die weiteren Dokumente, welche die Kasse verlangt.

Die Bewerbungen selbst sind der aufwendige Teil.

Zehn Pflichtbewerbungen im Monat heisst nicht zehnmal derselbe Lebenslauf. Heyapply schreibt ihn für jedes Inserat neu, du prüfst und lädst herunter. Die ersten drei im Monat kosten nichts.