Darf ich RAV-Bewerbungen mit KI schreiben?

Ja. Das SECO-Merkblatt beschreibt Pflichten zu Anzahl, Frist und Ernsthaftigkeit der Bewerbungen, es macht keine Vorgabe zum Werkzeug, mit dem du sie schreibst. Riskant ist nicht die KI, sondern die Bewerbung, die erkennbar nicht ernst gemeint ist. Genau die wird sanktioniert.

Geprüft am 23. August 2026. Quellen stehen am Ende der Seite.

Wie verbreitet ist KI bei Bewerbungen in der Schweiz?

Weit verbreitet. Die AMOSA-Studie 2026 hat rund 6000 Stellensuchende und rund 700 Unternehmen befragt: rund zwei Drittel der Stellensuchenden haben KI bereits für die Jobsuche eingesetzt, ein Drittel nutzt sie regelmässig. Etwa die Hälfte der beim RAV gemeldeten Stellensuchenden wünscht sich ausdrücklich KI-Unterstützung.

Hilft KI dabei, öfter eingeladen zu werden?

Laut AMOSA ja. Die Studie hält fest, dass Stellensuchende mit regelmässiger KI-Nutzung sich häufiger bewerben und öfter zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Auf Arbeitgeberseite setzen erst 13 Prozent KI im Recruiting ein, bei grossen Unternehmen 24 Prozent. Die Studie nennt dazu keine Prozentzahl beim Einladungsvorteil.

Wo wird es gefährlich?

Bei Alibi-Bewerbungen. Wer zehn fast identische Texte am selben Tag an unpassende Stellen schickt, erfüllt die Pflicht nicht, sondern liefert den Anlass für eine Sanktion. Das SECO verlangt alles Zumutbare zur Verkürzung der Arbeitslosigkeit, und Art. 45 AVIV sieht dafür 1 bis 60 Einstelltage vor.

Muss ich dem RAV sagen, dass ich KI benutzt habe?

Im SECO-Merkblatt steht keine solche Pflicht. Was du dem RAV schuldest, sind wahre und vollständige Angaben im Nachweis: wann, wo und wie du dich beworben hast. Unwahre oder unvollständige Angaben können laut SECO zum Leistungsentzug und zu einer Strafanzeige führen, unabhängig davon, womit der Text geschrieben wurde.

Was prüft die Beratungsperson tatsächlich?

Ob die Bewerbungen zur vereinbarten Zahl passen, ob sie auf zumutbare und passende Stellen gingen und ob die Angaben stimmen. Der Kanton Zürich nennt dafür qualitative und quantitative Voraussetzungen. Ein Text, der erkennbar auf das Inserat eingeht, besteht diese Prüfung leichter als ein Standardschreiben mit ausgetauschtem Firmennamen.

Wie nutze ich KI, ohne ein Risiko einzugehen?

Drei Regeln. Bewirb dich nur auf Stellen, die du auch annehmen würdest. Lass nichts erfinden, was nicht in deinem Lebenslauf steht, denn im Gespräch fällt es auf. Und schreibe für jedes Inserat neu, statt denselben Text zu vervielfältigen, weil erst der Zuschnitt aus einer Bewerbung eine ernsthafte Arbeitsbemühung macht.

  • Nur Stellen, die du tatsächlich annehmen würdest
  • Keine erfundenen Erfahrungen, nichts, was nicht im Lebenslauf steht
  • Für jedes Inserat neu, kein vervielfältigter Standardtext
  • Angaben im Nachweis wahrheitsgetreu, inklusive Datum und Ergebnis

Quellen

Diese Seite gibt öffentlich publizierte Amtsangaben wieder und ist keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist ausschliesslich, was dein RAV mit dir vereinbart hat.

Die Bewerbungen selbst sind der aufwendige Teil.

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